Vorkaufsrecht: Neues Feature in der Flurstücksverwaltung Generation 6

Vorkaufsrecht: Neues Feature in der Flurstücksverwaltung Generation 6

Den Kommunen steht nach §§ 24 ff. BauGB und anderen Rechtsnormen ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu.

 

Das neue Feature „Vorkaufsrecht“, das nun als Bestandteil der Kolibri-Flurstücksverwaltung Generation  6 zur Verfügung steht, bietet dem Anwender umfassende Möglichkeiten diese Vorkaufsrechte mit Informationen über die beteiligten Vertragspartner, Flurstücke, Preise etc. zu erfassen, die Prüfung der Ausübung des Vorkaufsrechts unter Bezugnahme auf die Rechtsgrundlage (z.B. BauGB, Landeswaldgesetze, Landeswassergesetze) durchzuführen und entweder den gemeindlichen Nachweis der Nichtausübung (Negativzeugnis) bzw. den Eintritt in den Kaufvertrag zu erklären.

 

Der Workflow kann durch Angaben zum Sachbearbeiter, dem Unterschriftsbefugten sowie ggf. erforderlicher Sitzungen kommunaler Beschlussgremien ergänzt werden. Die Anbindung   an die Textverarbeitung für anfallenden Schriftverkehr ist ebenso vorhanden wie die Anbindung an MS-OUTLOOK, die Vorgänge können ausgewertet und/oder nach EXCEL exportiert werden.

 

Zusätzlich können bei Ausübung des Vorkaufsrechts bereits hinterlegte Daten direkt in einen Vorgang Kaufvertrag   übernommen werden und die Gebühren über das Finanzmanagement an die Kasse übergeben werden, soweit diese Zusatzfunktionen in Kolibri lizenziert sind.

 

Haben Sie noch Fragen oder Wünsche? Bitte kontaktieren Sie uns unter Vertrieb@kolibri-software.de oder rufen Sie uns an unter Tel. 08105/3760-0.

 

 

  • Kolibri software & systems GmbH




    Kolibri software & systems GmbH
    Nicolaus-Otto-Str. 11
    82205 Gilching

    Telefon: +49 (0)8105 37 60 0
    Telefax: +49 (0)8105 37 60 20

    E-Mail: info@kolibri-software.de

     

    ADV